Die private Vorsorge in Form einer privaten Pflegeversicherung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie erfahren auf dieser Webseite welche Arten von Pflegeversicherungen angeboten werden und welche davon sinnvoll sind.
Wie so oft zahlt sich auch bei einer privaten Pflegeversicherung eine frühzeitige Absicherung aus, da die Versicherungsbeiträge dann noch sehr günstig sind. Optimalerweise versichert man sich etwa in der Lebensmitte und sorgt so rechtzeitig vor, später ist es noch genauso sinnvoll aber teurer.
Bei der privaten Pflegeversicherung ist es wie bei allen privaten Versicherungen: Der Versicherer kann Zuschläge festsetzen oder auch Anträge ablehnen. Je älter und kränker man ist, desto schwieriger und teurer wird der Versicherungsschutz.
Der Gesundheitszustand wird im Rahmen einer Gesundheitsprüfung überprüft. Demnach sollten private Pflegezusatzversicherung möglichst frühzeitig abgeschlossen werden. Wie groß der Unterschied tatsächlich ist verdeutlicht diese Beispielberechnung für eine Pflegetagegeldversicherung.
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Reform der Pflegeversicherung
Der Wandel der Gesellschaft, die demographische Entwicklung, immer mehr Menschen werden immer älter - insbesondere bei der Pflege wirken die Probleme unserer Gesellschaft sich besonders deutlich aus. Veränderungen sind daher notwendig, die Regelungen der Pflegereform 2008 gehen dabei in die richtige Richtung.
Verbesserungen im Rahmen der Pflegereform
- Die Pflegesätze werden bis 2012 schrittweise erhöht
- Anhebung des Betreuungsbetrages für demenziell oder psychisch erkrankte Menschen (Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) auf bis zu 2.400 Euro.
- Einstellung von Betreuungsassistenten in Heimen für Menschen, die besondere Betreuung brauchen.
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine Pflegeberatung (Fallmanagement)
- Einrichtung von Pflegestützpunkten
- Einführung der sog. Pflegezeit, eine Sozialversicherung für pflegende Angehörige von bis zu 6 Monaten.
- Möglichkeit der Freistellung am Arbeitsplatz von bis zu 10 Tagen bei unerwartetem Pflegefall innerhalb der Familie
- Zusätzliche Förderung von Angeboten für Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung, Helferinnenkreise zur stundenweise Entlastung von pflegenden Angehörigen sowie ehrenamtliche Strukturen und die Selbsthilfe im Pflegebereich.
- Einführung von (unangemeldeten) regelmässígen Kontrollen in Pflegeeinrichtungen und Erstellung von Qualitätsberíchten sowie die Veröffentlichung von diesen in bürgernaher Form.
Änderungen zum 1. Januar 2010
Zum 1. Januar 2010 wurden die Leistungen in der Pflegeversicherung angehoben:
Anhebung der ambulanten Pflegesachleistungen
Pflegestufe I von 420 Euro auf 440 Euro
Pflegestufe II von 980 Euro auf 1.040 Euro
Pflegestufe III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro
Anhebung des Pflegegeldes
Pflegestufe I von 215 Euro auf 225 Euro
Pflegestufe II von 420 Euro auf 430 Euro
Pflegestufe III von 675 Euro auf 685 Euro
Anhebung der Pflegeaufwendungen im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege
Bei Pflegevertretung durch nahe Angehörige für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr
Pflegestufe I von 215 Euro auf 225 Euro
Pflegestufe II von 420 Euro auf 430 Euro
Pflegestufe III von 675 Euro auf 685 Euro
Bei Pflegevertretung durch sonstige Personen
Pflegestufe I, II und III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro
Kurzzeitpflege
Pflegestufe I, II und III von bis zu 1.470 Euro auf 1.510 Euro jährlich
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Pflegestufe I von 420 Euro auf 440 Euro
Pflegestufe II von 980 Euro auf 1.040 Euro
Pflegestufe III von 1.470 Euro auf 1.510 Euro
Vollstationäre Pflege
Pflegestufe III von pauschal 1.470 Euro auf 1.510 Euro
Härtefälle von pauschal 1.750 Euro auf 1.825 Euro
Die vollstationären Sachleistungsbeträge der Pflegestufen I und II sowie alle weiteren hier nicht aufgeführten Leistungen bleiben unverändert.