Die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung deckt insbesondere körperliche Gebrechen ab. Was aber wenn man körperlich
im großen und ganzen gesund ist aber der Geist schwach?
Private Versicherungsunternehmen bieten an die Pflegerentenversicherung auf die eigenen
Umstände anzupassen und z.B. auch Demenzerkrankungen in die Versicherung mit einzuschließen.
Empfehlenswert sind solche Pflegerentenversicherungen die von der Kalkulation her wie Lebensversicherungen berechnet sind. Hintergrund und gleichzeitig der entscheidende Unterschied einer Pflegerentenversicherung ggü. einer Pflegekostenversicherung / Pflegetagegeldversicherung ist der
dauerhaft stabile Beitrag. Wird der Beitrag im Alter öfters erhöht kann dies schnell zur unkalkulierbaren Belastung werden.
Es gibt 3 Varianten der Pflegerente: Basisabsicherung, Klassikabsicherung, Exklusivabsicherung
Die 3 Tarife stehen unmittelbar in Verbindung mit der Pflegestufe. Bei der Basisabsicherung leistet die Versicherung ab Pflegestufe III, die Klassikabsicherung ab Pflegestufe II und die Exklusivabsicherung schon ab Pflegestufe I. Optionale Vereinbarungen sind möglich, z.B. Todesfallleistung.
Die Pflegerentenversicherung ist etwa ein Viertel teurer als eine Pflegetagegeldversicherung. Die Pflegerentenversicherung wird häufig als Zusatz zu einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung angeboten. Die ältere, selbständige Pflegerentenversicherung der Lebensversicherung wird zunehmend durch die neue und günstigere Pflegerenten-Zusatzversicherung ersetzt.
Im Ergebnis kann man sagen, dass eine Pflegerentenzusatzversicherung keine besonderen Vorteile gegenüber der Pflegetagegeldversicherung bietet aber mehr kostet.