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Pflegetagegeldversicherung

 

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall je nach Pflegestufe eine bestimmte Summe pro Tag. Große Unterschiede gibt es bei den Tarifen von Pflegetagegeldversicherungen. Günstigere Tarife mancher Pflegetagegeldversicherungen zahlen erst ab Pflegestufe II. Den vollen Tagessatz gibt es häufig erst ab Pflegestufe III.

Zur richtigen Einschätzung sollte man sich die verschiedenen Pflegestufen einmal näher anschauen. Nach Prüfung der Voraussetzungen für Pflegestufe I, II oder III kommt man eigentlich schnell zu der Erkenntnis, dass eine Pflegetagegeldversicherung, die in Pflegestufe I noch keine Leistungen erbringt wenig Sinn macht.

Der große Vorteil der Pflegetagegeldversicherung ist, dass man nicht nachweisen muss für was das Geld ausgegeben wird, womit man sehr flexibel ist. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erhält man also definitiv das Geld und zwar unabhängig davon ob man zu Hause gepflegt wird, in einer betreuten Senioren-Wohngemeinschaft lebt oder in einem Heim. Es spielt auch keine Rolle ob man von Angehörigen gepflegt wird oder ein professionelle soziale Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

   
 

     
 
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